Leistung Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) betreut junge Menschen, die sich wegen einer Straftat zu verantworten haben. Um strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, muss der Täter zur Tatzeit 14 Jahre alt sein. Wer zur Tatzeit älter als 20 Jahre ist, wird nicht mehr von der JGH betreut.

Die Mitarbeiter der JGH führen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung Gespräche mit den Jugendlichen und ihren gesetzlichen Vertretern.

Sie dienen der Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Jugendlichen. Aufgrund dessen unterbreitet die JGH dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag zu einer zu ergreifenden Maßnahme.

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe nehmen an der Gerichtsverhandlung teil.

Soziale Gruppenarbeit kann ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 9 bis 20 Jahren sein.

Es gibt eine vom Gericht auferlegte Teilnahme, das heißt, die Teilnahme ist verpflichtend und steht im Zusammenhang mit einer Straftat.

Ziel der sozialen Gruppenarbeit ist es, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu beheben. In einer stützenden Atmosphäre haben die Teilnehmer die Möglichkeit miteinander umzugehen, neue Verhaltensweisen und neue Rollen zu erproben.

Kontakt:

Sozialdienst Katholischer Frauen
Josef Kamphues
Nonnenrott 3, Datteln
Tel.: 02363/91009-51
E-Mail: josef.kamphues@skf-datteln.de