Leistung Lohnsteuerkarte

Seit Herbst 2010 verschickt die Stadt Datteln keine Lohnsteuerkarten an ihre Bürgerinnen und Bürger. Aus gutem Grund: Das Bundesfinanzministerium hat ein elektronisches Verfahren ins Leben gerufen, das die bisherige Lohnsteuerkarte ersetzen soll. Das bedeutet: Für alle Anfragen zur Lohnsteuerkarten ist das Finanzamt zuständig.

Finanzamt Recklinghausen
Westerholter Weg 2
45657 Recklinghausen
Telefon 02361/5 83-0

Da das Verfahren erst 2012 endgültig eingeführt wird, behält die Lohnsteuerkarte von 2010 auch im Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Entsprechend gelten die Daten von 2010 – wie Freibeträge – auch im kommenden Jahr. Allerdings sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, das Finanzamt zu informieren, wenn sich die Steuerklasse oder die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder ändert.

Bürgerinnen und Bürger, die für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigen, erhalten auf Anfrage eine Ersatzbescheinigung des Finanzamts. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer, die 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Ihnen kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt.

Wechselt ein Arbeitnehmer im Jahr 2011 den Arbeitgeber, muss er die Lohnsteuerkarte vom alten Arbeitgeber anfordern und beim neuen abgeben. Wichtig: Auch nicht benötigte Lohnsteuerkarten des Jahres 2010 sind für 2011 unbedingt aufzuheben.

Ab 2011 ist das Finanzamt für Änderungen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zuständig – zum Beispiel für Kinderfreibeträge, Steuerklasse und andere Freibeträge. Wenn es um melderechtliche Änderungen geht, ist weiterhin die Stadtverwaltung zuständig, also bei Heirat, Geburt eines Kindes sowie beim Kirchenein- oder -austritt.