Leistung Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Die Gemeinde muss nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen.

Wesentliche Bestandteile des Haushaltsplans sind:

  • die städtischen Aufwendungen und Erträge
  • alle Investitionen
  • die mit den vorgenannten Positionen korrespondierenden Liquiditätsflüsse und Kreditermächtigungen
  • Verpflichtungsermächtigungen für zukünftige Investitionen
  • die Realsteuerhebesätze
Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung