Leistung Gewerbe (Ummeldung)

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Eine Ummeldung ist ebenso notwendig, wenn sich Ihr Warenangebot, das Angebot Ihrer Dienstleistungen sowie Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens ändert. Die Ummeldung des Gewerbes können Sie schriftlich mit dem Formular „GewA 2“ oder elektronisch über das Serviceportal vornehmen.

Kosten

a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR

b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR

c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Handelsregisterauszug