Leistung Martinsfeuer

Auflagen zum Abbrennen eines Martinsfeuers/Brauchtumsfeuers

  • Sankt-Martins-Feuer dürfen nur in der Zeit vom 05. November bis 11. November abgebrannt werden.
  • Es darf ausschließlich raucharmes, trockenes und naturbelassenes Holz wie Strauch- und Astschnitt verbrannt werden. Abfälle jeglicher Art sind unzulässig.
  • Zum Entfachen des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger (z. B. Benzin oder Öle) verwendet werden.
  • Der aufgeschichtete Gehölzhaufen darf eine Höhe von 2 Metern nicht übersteigen.
  • Die nachfolgenden Mindestabstände sind grundsätzlich einzuhalten:
    • a) 100 m von zum Aufenthalt von Menschen und Tieren bestimmten Gebäuden, von einer Bundesautobahn und einer Waldung.
    • b) 25 m von sonstigen baulichen Anlagen und von öffentlichen Verkehrsflächen sowie von einzelstehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzstreifen, Feldgehölzen und Gebüschen.
  • Das Feuer ist bis zum endgültigen Erlöschen von mindestens einer erwachsenen Person zu beaufsichtigen.
  • Der Verbrennungsvorgang muss bis spätestens 22.00 Uhr beendet sein und eventuell noch vorhandene Glut ist zu übererden.
  • An der Feuerstelle ist geeignetes Löschmittel in ausreichender Menge vorzuhalten.
  • Ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung oder Funkenflug ist unbedingt zu verhindern. Aus diesem Grunde ist das Feuer bei aufkommendem starken Wind sofort zu löschen.
  • Die Feuerstelle ist am Folgetag auf Glutnester und Schwelbrände hin zu kontrollieren. Gegebenenfalls muss erneut abgelöscht werden.
  • Der Gehölzhaufen ist erst am Tag vor dem Entfachen aufzubauen oder umzuschichten, damit eventuell darin befindliche Tiere durch das Entzünden nicht geschädigt werden.
  • Der Veranstalter (Erlaubnisinhaber) respektive die Verantwortlichen vor Ort sind verpflichtet, während des gesamten Abbrennvorganges anwesend zu sein. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. 

Kontrollen vor, während und nach dem Abbrennvorgang behält sich das Ordnungsamt vor; dazu ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jederzeit ungehindert Zugang zur Abbrennstelle zu gewähren.

Informationen zum Abbrennen eines Osterfeuers gibt es hier.

Tel. 02305/ 106-2343

E-Mail ordnungswesen@castrop-rauxel.de

Voraussetzungen

Eine Anmeldung kann schriftlich, per Mail oder über das unten aufgeführte Formular erfolgen.