Aufgrund der Aufgabenübertragung durch den Rat der Stadt ist der EUV Stadtbetrieb verpflichtet Erschließungsbeiträge (§ 127 ff. Baugesetzbuch),
Straßenausbaubeiträge (§ 8 Kommunalenabgabengesetz)
und Kanalanschlussbeiträge (§ 8 Kommunalenabgabengesetz) zu erheben. Weitere Aufgaben sind die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen, sowie der Abschluss von Erschließungs-, Gestattungs- und Nutzungsverträgen.