Leistung Erschließungsbeiträge

Aufgrund der Aufgabenübertragung durch den Rat der Stadt ist der EUV Stadtbetrieb verpflichtet, Erschließungsbeiträge (§ 127 ff. Baugesetzbuch), Straßenausbaubeiträge (§ 8 Kommunalenabgabengesetz) und Kanalanschlussbeiträge (§ 8 Kommunalenabgabengesetz) zu erheben.