Leistung Straßeninfrastruktur (Tiefbau)

 

Der Bereich Straßeninfrastruktur (Tiefbau) nimmt die Aufgaben wahr, die der Stadt als Trägerin der Straßenbaulast für ihre Gemeindestraßen obliegen. Dies umfasst alle mit der Unterhaltung und dem Bau der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Rechtsgrundlage dazu ist das Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

Der Bereich Straßeninfrastruktur ist organisatorisch beim EUV Stadtbetrieb angegliedert.