Leistung Gewerbe (Anmeldung)

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei der Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes (zum Beispiel durch Kauf oder Pacht), bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, bei der Verlegung eines Betriebes von Stadt A in Stadt B (bei der Stadt A = Gewerbeabmeldung (Betriebsaufgabe), bei der Stadt B = Gewerbeanmeldung (Neuerrichtung).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebes vorzunehmen.

Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig, andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit; für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 02305/106-2351 oder per Email unter gewerbewesen@castrop-rauxel.de

Die Anmeldung des Gewerbes können Sie schriftlich mit dem Formular „GewA 1“ oder elektronisch über das Serviceportal vornehmen.

Kosten

a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR

b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR

c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Handelsregisterauszug