Leistung Bürgergeld

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine Leistung zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben. Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.

Die Leistungen des Bürgergeldes können Bürgerinnen und Bürger beim Jobcenter Kreis Recklinghausen beantragen. Ansprechpartner vor Ort ist die Jobcenter-Bezirksstelle in Castrop-Rauxel. Die Mitarbeitenden unterstützen Hilfesuchende bei Fragen zum Bürgergeld sowie bei der Beantragung der Leistungen.

Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie auf der Website der Jobcenter-Bezirksstelle Castrop-Rauxel der VESTISCHE ARBEIT.