Leistung Schwerbehindertenantrag

Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Da Castrop-Rauxel dem Kreis Recklinghausen angehörig ist, ist dieser nun für das Anerkennungsverfahren nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis) zuständig.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Kreis Recklinghausen unter der Telefon-Nr. 02361/53-6555. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, online einen Antrag bei der Bezirksregierung in Münster zu stellen.