Leistung Heirat

Sie möchten "Ja" zueinander sagen und in Castrop-Rauxel heiraten - wir freuen uns mit Ihnen! Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung Ihrer Eheschließung. Erfahren Sie mehr über Termine, Trauorte und alle notwendigen Unterlagen.

Wann und wo Sie in Castrop-Rauxel heiraten können

Eheschließungen finden grundsätzlich mittwochs und freitags im Vormittagsbereich im Trauzimmer des Rathauses statt und dauern etwa 15 Minuten. Doch als Heiratswillige können Sie auch außerhalb dieser üblichen Trauzeiten heiraten.

Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat einen Traustandesbeamten-Pool eingerichtet, um zusätzlich freitags zwischen 12.00 und 17.00 Uhr sowie samstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr Eheschließungen zu ermöglichen. 

Zu diesen Zeiten sind auch Trauungen außerhalb des Rathauses an insgesamt acht Ambientetrauorten möglich. Samstags sind Trauungen nur außerhalb des Rathauses möglich.

Termine zur Eheschließung können erst nach erfolgter Anmeldung, die sechs Monate gültig ist, vergeben werden.

Ambiente-Trautermine können bis zu einem Jahr im Voraus vorgemerkt werden. Voraussetzung hierfür sind eine entsprechende Absprache mit dem Standesamt und die Vorlage einer Reservierungsbestätigung des Ambientetrauortes.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet das Heiraten in Castrop-Rauxel?

Die Kosten für eine standesamtliche Hochzeit hängen vom Einzelfall ab und werden Ihnen bei Ihrem ersten Kontakt mit dem Standesamt mitgeteilt. Bei einer Hochzeit in einem der Ambientetrauorte fallen zusätzliche Kosten an.

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich?

Um feststellen zu können, ob beide Partner ehefähig sind und um sicherzugehen, dass keine Eheverbote bestehen, beraten die Mitarbeitenden des Standesamtes Sie gerne individuell.

Senden Sie hierzu eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Geburtsort, Geburtstag, Familienstand, Staatsangehörigkeit, aktueller Wohnort) an standesamt@castrop-rauxel.de.

Bitte beachten Sie, dass wir die Anmeldung zur Eheschließung nur nach vorheriger Terminabsprache durchführen können.

Wie läuft die Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot") ab?

Üblicherweise melden beide Partner die beabsichtigte Eheschließung nach vorheriger Terminabsprache persönlich im Standesamt an. Sollte eine*r von Ihnen verhindert sein, muss er*sie eine schriftliche Vollmacht des*der Partners*in mitbringen. 

Da diese Vollmacht für das Anmelden der Eheschließung umfangreicher sein muss, haben wir im Standesamt einen speziellen Vordruck, den wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.

Alle Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit beider Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. 

Zwischen der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, und der eigentlichen Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine erneute Anmeldung erfolgen muss.

Sie wohnen in Castrop-Rauxel, möchten aber woanders heiraten. Was ist zu tun?

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der*die Standesbeamt*in, in dessen*deren Bezirk eine*r der Partner*innen den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn beide Partner*innen in Castrop-Rauxel wohnen, aber lieber in einem anderen Standesamt heiraten möchten, nehmen wir zunächst die Anmeldung zur Eheschließung mit Ihnen auf und leiten die Unterlagen an das von Ihnen gewünschte Standesamt innerhalb Deutschlands zur Durchführung Ihrer Eheschließung weiter.

Bei mehreren Wohnsitzen kann das Paar ein Standesamt wählen. Dies gilt auch für Paare, die keinen Wohnsitz in Castrop-Rauxel haben, allerdings hier heiraten möchten. 

Heiraten im Ausland

Sollten Sie vorhaben, im Ausland zu heiraten, erkundigen Sie sich vorab beim dortigen Standesamt oder der konsularischen Vertretung des jeweiligen Landes in Deutschland nach den vorzulegenden Unterlagen. Für den Fall, dass ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich sein sollte, erhalten Sie dieses beim Wohnortstandesamt. 

Den ausfüllbaren Vordruck, den Sie für die Beantragung benötigen, erhalten Sie bei uns. Welche Unterlagen Sie mit dem Antrag zusammen bei uns einreichen müssen, erfahren Sie nach individueller Beratung mit den Mitarbeitenden des Standesamtes. Melden Sie sich hierzu per Mail.

Sie haben sich im Ausland scheiden lassen?

Ausländische Gerichtsurteile entfalten unmittelbare Rechtswirkungen nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. In Deutschland bedarf es - soweit es sich nicht um EU- oder Heimatstaatenentscheidungen handelt - der offiziellen Anerkennung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der entsprechende Antrag kann im Standesamt gestellt werden. 

Dazu nötig sind im Regelfall das Original der Heiratsurkunde sowie des Scheidungsurteils mit Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer und ein aktueller Einkommensnachweis des Antragsstellers, da die Bearbeitungsgebühr des OLG Düsseldorf einkommensabhängig ist.

Zur Klärung weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte zunächst per Mail an die Mitarbeiter*innen des Standesamtes.

Was gibt es bei der Namensführung zu beachten?

Die Eheleute können durch Erklärung einen gemeinsamen Namen (der sogenannte „Ehename") bestimmen. Dies kann entweder der Geburtsname oder der derzeit geführte Familienname eines Ehepartners beziehungsweise einer Ehepartnerin sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Person, deren Geburtsname nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, durch Erklärung einen Doppelnamen erwerben kann. Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen möchten.

Es können aber nicht beide Familiennamen als Doppelname zum Ehenamen bestimmt werden.

Wird kein gemeinsamer Ehename bestimmt, so führen Sie Ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. So ist es auch durchaus denkbar, dass Sie in einer neuen Ehe weiterhin Ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer Vorehe führen. In dem Fahl ist aber eine Ehenamenbestimmung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Namensführung in der Ehe, wenn ein*e Partner*in eine andere Staatsangehörigkeit hat

Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Zum ausländischen Namensrecht steht dem Standesamt umfangreiche Literatur zur Verfügung.

Da es aber auch hier verschiedene Wahlmöglichkeiten gibt (zum Beispiel zum deutschen Namensrecht), werden Sie im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung hierüber umfassend beraten.

Namensführung bei Eheschließung im Ausland

Nicht immer wird die Namensführung, die bei einer Eheschließung im Ausland in der Heiratsurkunde vermerkt ist, hier in Deutschland anerkannt. 

Bitte klären Sie daher mit Ihrer Heimatbehörde im Vorfeld ab, ob die gewünschte Namensführung nach Ihrem Heimatrecht möglich ist.