Leistung Geburtsurkunde

Geburtsurkunde

Genießen Sie zunächst die ersten schönen Stunden gemeinsam mit Ihrem neugeborenen Kind und wenden Sie sich dann innerhalb einer Woche zur Anmeldung an das Standesamt des Geburtsortes. 

Um eine Geburtsurkunde für Ihr Kind zu erhalten, benötigen Sie die Geburtsanzeige, die Ihnen im Krankenhaus ausgehändigt wird. Außerdem werden noch weitere Unterlagen benötigt, die von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig sind. 

Bitte schreiben Sie uns deshalb zunächst eine E-Mail an standesamt@castrop-rauxel.de mit einem Foto oder einem Scan der Geburtsanzeige des Krankenhauses und der Angabe Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit einer Auflistung der erforderlichen Unterlagen und einem Terminvorschlag bei Ihnen zurück.

  • eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Format DIN A4 oder im Stammbuchformat (14 EUR)
  • eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld
  • eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
  • eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse

Die zweckbestimmten Urkunden werden nur ein einziges Mal ausgestellt; bewahren Sie sie daher sorgfältig auf beziehungsweise reichen Sie sie schnellstmöglich bei den entsprechenden Stellen im Original ein.

Die Geburtsurkunde kann online über das Service Portal NRW beantragt werden.

Kosten

14 EUR

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für die Beurkundung benötigt werden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und eine abschließende Auflistung können wir Ihnen nur individuell erstellen.

Voraussetzungen

Das Kind ist in Castrop-Rauxel geboren worden. Dabei kommt es nicht auf den Wohnsitz der Eltern an.