Leistung Reisegewerbekarte

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt die entsprechende Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gemäß § 55 der Gewerbeordnung (GeWo).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung

  • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

 

Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Kosten

In der Regel 250 EUR

Erforderliche Unterlagen

Ausweispapiere (Personalausweis oder Pass), Führungszeugnis (Bürgerbüro), Gewerbezentralregisterauszug (Gewerbeangelegenheiten), steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamts, Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts

Voraussetzungen

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen.