Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt die entsprechende Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gemäß § 55 der Gewerbeordnung (GeWo).
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
In der Regel 250 EUR
Ausweispapiere (Personalausweis oder Pass), Führungszeugnis (Bürgerbüro), Gewerbezentralregisterauszug (Gewerbeangelegenheiten), steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamts, Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen.