Leistung Erschließungsvertrag

Aufgrund der Aufgabenübertragung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel ist der EUV Stadtbetrieb verpflichtet, Erschließungsbeiträge (§ 127 ff. Baugesetzbuch), Straßenausbaubeiträge (§ 8 Kommunalenabgabengesetz) und Kanalanschlussbeiträge (§ 8 Kommunalenabgabengesetz) zu erheben.

Weitere Aufgaben sind die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen, sowie der Abschluss von Erschließungsverträgen sowie Gestattungs- und Nutzungsverträgen.