Deutsche Staatsangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Jedes Kind benötigt dabei einen eigenen Reisepass oder Personalausweis - der Kinderreisepass ist zum 1. Januar 2024 abgeschafft worden.
Prüfen Sie bitte immer vor Reiseantritt, welches Passpapier Sie für die Einreise in andere Länder benötigen. Hinweise hierzu finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Gültigkeitsdauer
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer ist, falls benötigt, ein neuer Reisepass zu beantragen.
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist persönlich wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular und der Identitätsprüfung zu stellen. Einen Reisepass können Sie nicht online beantragen. Im Falle von Behinderungen, Krankheit oder Gebrechlichkeit nehmen sie bitte vorab Kontakt mit dem Bürgerbüro auf, um das Antragsverfahren zu besprechen. Die Abholung eines Reisepasses kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer zur Ausstellung eines Reisepasses richtet sich nach den Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei Berlin. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Dieser Pass ist dann in der Regel 3 Werktage nach Antragstellung fertig gestellt. Für die Beantragung im Express-Verfahren wird eine zusätzliche Express-Gebühr von 32 EUR erhoben.
Unter www.castrop-rauxel.de/ausweisstatus können Sie nach erfolgter Beantragung den Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses abfragen. Hierfür benötigen Sie die Seriennummer, die Sie auf Ihrem Abholschein finden. Der Abholschein wird Ihnen bei der Beantragung im Bürgerbüro übergeben.
Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Castrop-Rauxel gemeldet, muss die Ermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses von der zuständigen Passbehörde eingeholt werden. Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage der Ausweise der Eltern, ggf. Nachweis über das Sorgerecht). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der auch als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.