Produkt Kinderreisepass (zum 1. Januar 2024 abgeschafft)

Der Kinderreisepass wurde nach einem Beschluss des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Sobald dieser abgelaufen ist, besteht für Kinder die Möglichkeit, einen Reisepass und/oder Personalausweis zu beantragen.

Nach den Bestimmungen des Passgesetzes benötigen Deutsche, unabhängig vom Alter (auch Säuglinge), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, ein gültiges Ausweispapier.

Kinderreisepass