Bei neu geschaffenen Sozialwohnungen besteht für die Stadtverwaltng für eine bestimmte Dauer (Erstbezug und zur Zeit 15 Jahre) ein sog. Besetzungsrecht (Vorschlagsrecht). Hierzu gehören auch die 'Altenwohnungen' und Wohnungen für Schwerbehinderte (Rollstuhlfahrer).
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über das gesamte Einkommen, Aufnahme als Wohnungssuchender (Antrag), Wohnberechtigungsbescheinigung
Voraussetzungen
Bewerben können sich wohnberechtigte Wohnungssuchende.