Produkt Schwerbehindertenangelegenheiten - Fach- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung

Der Bereich Soziales bietet begleitende Hilfen im Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch an. 

Hilfe an berufstätige Schwerbehinderte können folgendermaßen sein: für technische Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur wirtschaftlichen Selbständigkeit, zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Schwerbehinderten entspricht, zur Erhaltung der Arbeitskraft, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen

Aber auch folgende Hilfen für Arbeitgeber können angeboten werden: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte, für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung Schwerbehinderter verbunden sind.

Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, für berufstätige Schwerbehinderte: Beratung und Anhörung ; bei Arbeitgebern: Beratung