Produkt Wohngeld / Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Wohnraumkosten für einkommensschwache Personen, der sowohl an Mieter (Mietzuschuss) als auch an Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) gezahlt wird.

Über den Wohngeldrechner NRW www.wohngeldrechner.nrw.de können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist.  Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Im anschließenden Verfahren soll der Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller dann per Post, per E-Mail oder ggf. telefonisch erfolgen. 

Aktueller Hinweis: Die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei mehreren Monaten, deshalb bitten die Mitarbeiter um etwas Geduld und von Nachfragen zum konkreten Zeitpunkt der Auszahlung bereits nach wenigen Stunden oder Tagen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zudem können Antragsformulare auch per E-Mail, schriftlich oder telefonisch angefordert werden: wohngeld@castrop-rauxel.de, soziales@castrop-rauxel.de, Tel. 02305 / 106-2200.

Erforderliche Unterlagen

Online:

Ausfüllbare Vordrucke und weitere Informationen finden Sie unter

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

 

Weitere Möglichkeiten:

Antragsformulare können Sie per E-Mail, schriftlich und telefonisch anfordern unter:

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeldleistungen erhalten, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden und wohngeldberechtigten Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete. 

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.