Produkt Sozialhilfe

 

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Hilfesuchenden eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Dabei ist zu beachten, dass die Sozialhilfe unterhalb des Lebensstandards von Personen und Familien der unteren Einkommens- und Gehaltsgruppen bleibt.

 

Die Sozialhilfe soll dazu befähigen, wieder unabhängig von ihr zu leben, wobei der Hilfesuchende nach Kräften mitwirken muss. Der Bereich Soziales der Stadt Castrop-Rauxel ist zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe an Personen, die in Castrop-Rauxel wohnhaft sind. Für eine erste Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an die Infostelle Soziales.

 

 

Voraussetzungen

Die Personen, die nur vorübergehend nicht erwerbsfähig sind (z.B. bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit, AusländerInnen ohne Arbeitserlaubnis) erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch. Sozialhilfeleistungen können beansprucht werden, wenn der laufende Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person oder einer Familie von diesen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, besonders aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen, bestritten werden kann.