Produkt Wohnraum (Förderung: Neubau und Erwerb)

Für den Erwerb bzw. Neubau von selbstgenutzten Familienheimen und eigengenutzen Eigentumswohnungen sowie für den Erwerb von vorhandenem Wohnraum stellt die Landesregierung Fördermittel für Familien mit mindestens einem Kind oder einem Schwerbehinderten unter bestimmten wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zur Verfügung. Ob sie Anspruch auf diese zinsgünstigen Darlehen haben, erfahren sie seit 2007 beim Kreis Recklinghausen.

Umfassende Erläuterungen zu allen Voraussetzungen und Antragsformulare finden Sie im Internet: http://www.nrwbank.de. Dort finden sie auch einen virtuellen Förderungsberater.