Sozialwohnungen sind wohnberechtigten Wohnungssuchenden vorbehalten. Dies sind Personen, denen eine Wohnberechtigungsbescheinigung erteilt worden ist, weil ihr anrechenbares Einkommen und das ihrer Haushaltsangehörigen (Gesamteinkommen) die maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreitet.
15 bzw. 20 EUR
Antragsvordruck, Nachweis über das gesamte Einkommen