Produkt Wohnberechtigungsschein

Sozialwohnungen sind wohnberechtigten Wohnungssuchenden vorbehalten. Dies sind Personen, denen eine Wohnberechtigungsbescheinigung erteilt worden ist, weil ihr anrechenbares Einkommen und das ihrer Haushaltsangehörigen (Gesamteinkommen) die maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Kosten

15 bzw. 20 EUR

Erforderliche Unterlagen

Antragsvordruck, Nachweis über das gesamte Einkommen