Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit
Da eine große Anzahl der seit dem Jahr 2015 zugezogenen Geflüchteten inzwischen die zeitliche Voraussetzung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt, hat es deshalbzuletzt einen hohen Anstieg der Einbürgerungsanträge gegeben. Die Stadtverwaltung bittet die Bewerberinnen und Bewerber um Geduld und Verständnis.
Die Ausländerbehörde, Abteilung Einbürgerungen, ist bemüht, allen, die bereits Anträge eingereicht haben, so bald wie möglich eine Rückmeldung zu geben. Von Erinnerungen und Rückfragen bitten die Mitarbeitenden abzusehen, um den Verfahrensablauf nicht zusätzlich zu erschweren.
Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Ein Antrag auf Einbürgerung ist persönlich zu stellen.
Voraussetzungen
Erwachsene und allein einzubürgernde Kinder: 255 EUR; minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern bzw. mit einem Elternteil eingebürgert werden: 51 EUR