Produkt Einbürgerung

Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit

Da eine große Anzahl der seit dem Jahr 2015 zugezogenen Geflüchteten inzwischen die zeitliche Voraussetzung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt, hat es  deshalbzuletzt einen hohen Anstieg der Einbürgerungsanträge gegeben. Die Stadtverwaltung bittet die Bewerberinnen und Bewerber um Geduld und Verständnis.

Die Ausländerbehörde, Abteilung Einbürgerungen, ist bemüht, allen, die bereits Anträge eingereicht haben, so bald wie möglich eine Rückmeldung zu geben. Von Erinnerungen und Rückfragen bitten die Mitarbeitenden abzusehen, um den Verfahrensablauf nicht zusätzlich zu erschweren.

 

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Ein Antrag auf Einbürgerung ist persönlich zu stellen.

Voraussetzungen

  • 8-jähriger, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Abweichend gelten kürzere Aufenthaltszeiten zum Beispiel für die Miteinbürgerung von Ehegatten, Einbürgerung von Ehegatten Deutscher oder auch anerkannten Asylberechtigten
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltsgenehmigung, die zur Einbürgerung berechtigt
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SBG II oder XII
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen oder laufende Strafverfahren
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens 4-jähriger Besuch einer deutschsprachigen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg oder Hauptschulabschluss bzw. höherer Schulabschluss in Deutschland. Andernfalls ist mindestens das "Zertifikat Deutsch B1“ nachzuweisen
  • Falls kein deutscher Schulabschluss vorliegt: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
  • Eventuell Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Kosten

Erwachsene und allein einzubürgernde Kinder: 255 EUR; minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern bzw. mit einem Elternteil eingebürgert werden: 51 EUR