Produkt Duldung (Ausländergesetz)

Ausländer, deren Abschiebung ausgesetzt ist, erhalten eine Duldung. Die Erteilung und Verlängerung wird vom Bereich Ausländerwesen durchgeführt. 

Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiter entsprechend der Nachnamen des Antragstellers zuständig sind:

A - F: Tel. 106-2392

G - Oe: Tel. 106-2393

Of - Z: Tel. 106-2394