Ausländer, deren Abschiebung ausgesetzt ist, erhalten eine Duldung. Die Erteilung und Verlängerung wird vom Bereich Ausländerwesen durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiter entsprechend der Nachnamen des Antragstellers zuständig sind:
A - F: Tel. 106-2392
G - Oe: Tel. 106-2393
Of - Z: Tel. 106-2394