Produkt Aufenthaltsgestattung (Asyl)

Asyl ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Asylanträge sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.

Wenn Sie sich in einem Asylverfahren befinden, stellt Ihnen die Ausländerbehörde die Aufenthaltsgestattung aus. Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis können Sie bei der Ausländerbehörde stellen.

Ausländer, deren Abschiebung ausgesetzt ist, erhalten eine Duldung von der Ausländerbehörde.

Kontakt

Tel. 106-2395, E-Mail termin-alw@castrop-rauxel.de