Leistung Märkte - Festsetzung

Märkte Festsetzung

Märkte, dazu zählen Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochen- und Großmärkte, sowie Messen und Ausstellungen müssen in einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Gemäß § 69 der Gewerbeordnung werden die Termine nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • In der Regel sind für die Festsetzung einer solchen Veranstaltung mindestens zwölf teilnehmende Händler erforderlich.
  • Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Antikmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte.
  • Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Fußgängerzone etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.