Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten vorhandener Firmenaufschrift ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.
Für Hebammen, die in der Regel ihr Privatfahrzeug nutzen, entfällt die Anbringung einer Firmenaufschrift. Sie benötigen aber ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Hebamme im Dienst“, das an der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar auszulegen ist.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Parken
und gilt im gesamten Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.
Die Genehmigung darf nur zur Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeit genutzt werden, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am Wohnsitz oder dessen Nahbereich.
Während des Haltens ist die Ausnahmegenehmigung an der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar auszulegen (Hebammen müssen zusätzlich ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Hebamme im Dienst“ auslegen).
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist mit der Erhebung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 50,00 EUR verbunden.
Ansprechpartner
Frau Mai, Tel. 02305 / 106-2331
Frau Golfmann, Tel. 02305 / 106-2379
50,00 EUR