Leistung Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren (§ 30 Straßenverkehrsordnung). Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) stellen.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Mai, Tel. 02305 / 106-2331
Frau Golfmann, Tel. 02305 / 106-2379

Kosten

Einzelausnahmegenehmigung: 50 EUR

Dauerausnahmegenehmigung: 170 EUR