Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Vor Ihrem Besuch im Rathaus müssen Sie einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren. Der Zugang ist nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bereich möglich.
Der Straßenverkehrsbehörde obliegen unter anderem folgende Aufgaben:
- Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Parkausweise/Parkerleichterungen
- Ausnahmegenehmigungen
Parkausweise/Parkerleichterungen:
- Bewohnerparkausweis
- Schwerbehindertenparkausweis
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte (aG-light)
- Handwerkerparkausweis
- Parkerleichterung für Hebammen/Pflegedienste
Ausnahmegenehmigungen:
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in die Umweltzone Ruhrgebiet
- Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht
- Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot während der Ferienreisezeit