Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitigt gezahlt wird. In diesen Fällen müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen.
Diese besondere Lebenssituation können Sie entschärfen, wenn Sie für Ihr Kind Unterhaltsleistungen beantragen. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
Kontakt
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Rathaus, Europaplatz 1, 1. OG, Eingang E, Zimmer 182 und 184.
Öffnungszeiten
Montags und dienstags sowie donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr. Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind eine Unterhaltsleistung, wenn es
darüber hinaus
Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt.
Für ausländische Kinder werden Unterhaltsvorschussleistungen unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen gezahlt, wenn
Keine Unterhaltsvorschussleistungen erhält derjenige Elternteil, der verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder der unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich in Höhe des sich nach § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuches ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gezahlt. Nach Abzug des Erstkindergeldes ergeben sich seit dem 01.01.2024 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge und Einkommen des Kindes (ab 15. Lebensjahr) angerechnet.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen schriftlich beantragt werden. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und sind Ihnen auch bei weiteren Fragen gern behilflich. Um den Antrag schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.