Produkt Parkausweis für Schwerbehinderte (EU)

Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor:

EU-einheitlicher Parkausweis

Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Berechtigtenkreis

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • Blinde Menschen 
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen v. Armen und Beinen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen z.B. Contergan) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Voraussetzungen

  • Eintrag 'aG' oder 'Bl' im Schwerbehindertenausweis
  • bei Phokomelie und Amelie (vergleichbar) ohne besonderen Eintrag

Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt maximal fünf Jahre.

Ansprechpartner

Frau Mai, Tel. 02305 / 106-2331
Frau Golfmann, Tel. 02305 / 106-2379

 

 

Muster Parkausweis Schwerbehinderung
Kosten

kostenlos

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Passbild
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung