Firmen, die in der Handwerksrolle eingertragen sind können Handwerkerparkausweise beantragen. Der Handwerkerparkausweis beinhaltet eine ganze Reihe von Parkvergünstigungen im Zusammenhang mit der Ausübung des bettreffenden Gewerbes. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.
Kontakt
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an den Bereich Ordnung und Bürgerservice der Stadt Castrop-Rauxel, Abteilung Straßenverkehr: Tel. 02305 / 106-2331, -2379, E-Mail verkehr@castrop-rauxel.de
90 EUR pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für einen Regierungsbezirk, je 50 EUR mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk, 290 EUR für den Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen
Dem Antrag (siehe Formular unten) sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Handwerksbetrieb beizulegen. Ebenso ist ein Foto des Firmenfahrzeugs notwendig.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe bestimmter Gewerke (siehe Gewerkeliste) für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge.