Identitätsbereich

Reitkennzeichen



Pferdehalter*innen mit Wohnsitz außerhalb des Kreises Recklinghausen müssen sich an die zuständige Behörde ihres Wohnortes wenden. Mit dem Reitkennzeichen darf allerdings in ganz Nordrhein-Westfalen geritten werden.
Antragsart *

(Schritt 1/5)

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.