Reitkennzeichen
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Reitkennzeichen
Antrag auf Ausgabe von Kennzeichen und / oder Jahresplaketten für Reitpferde und Erhebung der Reitabgabe gem. § 62 Landesnaturschutzgesetz
Antrag auf Ausgabe von Kennzeichen und / oder Jahresplaketten für Reitpferde und Erhebung der Reitabgabe gem. § 62 Landesnaturschutzgesetz
Pferdehalter*innen mit Wohnsitz
außerhalb des Kreises Recklinghausen
müssen sich an die zuständige Behörde ihres Wohnortes wenden. Mit dem Reitkennzeichen darf allerdings in ganz Nordrhein-Westfalen geritten werden.
Antragsart
*
für private Zwecke
für einen Reiterhof oder vergleichbare Einrichtung (trifft zu, wenn das Pferd anderen Personen gegen Entgelt überlassen wird)
(Schritt 1/5)
*
Es handelt sich um eine Pflichtangabe.
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Abbruch
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